Patientenverfügung SRK & Vorsorge, Titelbild SRK Kanton Schwyz
Damit Ihr Wille zählt

Patientenverfügung SRK & Vorsorge

Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein, ohne gleich an das Schlimmste zu denken. Trotzdem lohnt es sich, für den Fall der Fälle gut vorbereitet zu sein. Unsere Vorsorgemappe hilft Ihnen dabei!

Ihre Vorsorge – für jedes Alter wichtig

Mit umfassenden Informationen, Dokumenten und Vorlagen rund um das Thema Vorsorge unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre wichtigsten Werte und Wünsche selbstbestimmt festzuhalten. Sie schenken damit sich und Ihren Liebsten frühzeitig Klarheit, Sicherheit und Entlastung. Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Testament sind wichtige Dokumente - für Menschen im Alter – wie auch für junge Familien! Gerade für junge Eltern kann ein Vorsorgeauftrag im schlimmsten Fall viel Entlastung bringen. So können Sie heute für den Fall einer künftigen Urteilsunfähigkeit beispielsweise festlegen, wer in diesem Fall Ihre Interessen wahrnehmen soll.

Wir beraten Sie gerne

Heute daran denken, was morgen sein kann, fällt im Gespräch einfacher. Unsere kompetenten Beraterinnen und Berater verfügen über das nötige Fachwissen und können Sie bei Vorsorgethemen unterstützen.

Wir bieten Ihnen:

  • Kompetente Beratung beim Erstellen der Patientenverfügung SRK.
  • Informationen und Vorlagen zum Vorsorgeauftrag.
  • Hier gehts zu weiteren Informationen auf der nationalen Website und zur downloadbaren Patientenverfügung: Vorlage Patientenverfügung
  • Hier gehts zu weiteren Informationen auf der nationalen Website und zum downloadbaren Vorsorgeauftrag: Vorlage Vorsorgeauftrag


Bitte beachten Sie:

Die Geschäftsstelle SRK ist daran, seine Dienstleistung zu überprüfen. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir deshalb Ihre Patientenverfügung nicht bei uns hinterlegen. Wir werden im Frühjahr über das weitere Vorgehen informieren.

Wichtig

Falls Sie Ihre Patientenverfügung bereits bei uns hinterlegt haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Ihre Hinterlegung bleibt aktiv und ihre Patientenverfügung kann weiterhin im Ernstfall rund um die Uhr abgerufen werden. 
 

Sind Sie Interessiert oder haben Fragen?

Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir melden uns baldmöglichst bei Ihnen.
Erreichbar von Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 16:00 Uhr

entlastungsdienst@srk-schwyz.ch

041 544 37 03

 

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