Pflegerin des Entlastungsdienstes für betreuende Angehörige mit einer Patientin
Durchatmen und Kraft schöpfen

Entlastung für betreuende Angehörige

Die Pflege eines nahestehenden Menschen ist anspruchsvoll und kräfteraubend. Damit pflegende Angehörige ihre Balance behalten und langfristig gute Betreuungsarbeit leisten können, sind regelmässige Auszeiten wichtig. Der Entlastungsdienst des Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Schwyz unterstützt dabei und schafft Freiräume zum Auftanken, Einkaufen oder für soziale Kontakte.

Verschnaufpause im Alltag

Der Entlastungsdienst für pflegende Angehörige des Roten Kreuzes Kanton Schwyz ermöglicht Angehörigen Verschnaufpausen, um im Alltag immer wieder Abstand zu gewinnen. Wir stehen für Informationen, Beratung und Betreuung der Angehörigen durch ausgebildete Mitarbeitende zur Verfügung.

  • Wir bieten Verschnaufpausen für persönliche Freiräume zum Schutz der Gesundheit von Angehörigen
  • Unsere Pflegehelfer-/innen SRK kümmern sich zuverlässig um ihre Angehörige
  • Wir bieten konstante Betreuungspersonen und ermöglichen dadurch den Aufbau von Beziehung und Vertrauen
  • Wir ermöglichen Sicherheit und Wohlbefinden durch eine kompetente Betreuung
  • Wir ermöglichen eine Bedarfsklärung vor Ort um Bedürfnisse und Wünsche zu erfassen und fest zuhalten

Unsere Mitarbeitenden übernehmen während der Betreuung der Angehörigen:

  • Grundpflegerische Tätigkeiten
  • Einkaufen und Kochen
  • Haushaltarbeiten
  • Aktivierung von körperlichen und geistigen Fähigkeiten
  • Wir unterstützen und entlasten an 7 Tagen die Woche:
  • Mehrere Stunden
  • Ganze Tage oder Nächte
  • Regelmässig

Entlastungsdienst SRK Kanton Schwyz

Sehen Sie im Video mehr zum Entlastungsdienst des SRK Kanton Schwyz

Preisliste

  • Bedarfsabklärung vor Ort: CHF 80.−
  • Annullationskosten*:  CHF 60.−
  • Zusätzliche Abklärung vor Ort**: CHF 60.−
  • Normaltarif: CHF 35.−
  • Sozialtarif***: CHF 25.−
  • Sonn- / Feiertags- / Nachtzuschlag:
    bei Normaltarif: CHF 60.−
    bei Sozialtarif: CHF 45.−
  • Pro Einsatz wird eine Anfahrtspauschale von CHF 10.− berechnet


Im Kanton Schwyz unterstützt die Wohngemeinde auf Antrag mit CHF 20.00 pro Einsatzstunde. Ab 600 Betreuungsstunden pro Jahr werden die Fälle von der Wohngemeinde geprüft. In begründeten Einzelfällen können Gemeinden die finanzielle Unterstützung schon früher aussetzen. Dann gelten die obigen Stundensätze + CHF 20.00.

* Bei Widerruf einer unterschriebenen Vereinbarung.
** Wird nur nach Bedarf / Notwendigkeit durchgeführt.
*** 4 Std. pro Woche, ab der 5. Std. gilt wieder Normaltarif. Sozialtarife gelten bei einem steuerbaren Einkommen unter CHF 65'000 und/oder einem Vermögen unter CHF 200'000.

  • Zum Sozialtarif werden pro Woche 4 Std. oder 2 Tage respektive 2 Nächte pro Monat verrechnet.
  • Minimale Einsatzdauer: 2 Std.
  • Für Ermässigungen ausserhalb der Tarife kann beim SRK Kanton Schwyz ein Antrag eingereicht werden.
Sind Sie Interessiert oder haben Fragen?

Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir melden uns baldmöglichst bei Ihnen.
Erreichbar von Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 16:00 Uhr

 entlastungsdienst@srk-schwyz.ch

041 544 37 01

 

Kontaktieren Sie uns